Seitensprung per Telefon: Kosten, Preisregeln und Sperren in der Schweiz

Wer in der Schweiz nach «Seitensprung Kontakte» sucht, findet bei Google ganz oben nicht nur
Portale und Kleinanzeigen, sondern auch Telefondienste: Nummern, unter denen man «sofort» und
«ohne Anmeldung» mit jemandem sprechen kann, oft nach Kanton sortiert. Das ist ein eigenes
Angebot mit eigenen Regeln. Es führt in der Regel nicht zu einem Treffen, und es wird anders
abgerechnet als ein Portal.

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Diese Seite erklärt, was hinter solchen Nummern steckt, welche Preisregeln in der Schweiz
gelten und wie Sie verhindern, dass ein Anruf mehr kostet oder mehr verrät als gedacht. Wir
empfehlen keinen dieser Dienste.

Was ein Seitensprung-Telefondienst ist — und was nicht

Ein Telefon-Kontaktdienst verbindet Sie mit einer Gesprächspartnerin oder einem
Gesprächspartner, die für diesen Dienst am Telefon sind. Das Gespräch selbst ist das Produkt.
Sie rufen keine Privatperson an, die einen Seitensprung sucht, sondern eine Leitung, die für
Gesprächsminuten bezahlt wird.

Das ist legitim, solange es klar ist. Problematisch wird es, wenn die Werbung den Eindruck
erweckt, am Ende stehe ein Treffen. Wer eine Affäre sucht, findet sie über ein
Seitensprung-Portal oder, mit mehr Risiko, über eine
private Kontaktanzeige — nicht über eine Telefonleitung, die
nach Minuten abrechnet.

Wie abgerechnet wird: drei Modelle

  • Mehrwertnummern (0900, 0901, 0906). Der Preis wird pro Minute oder pro Anruf
    erhoben und läuft in der Regel über Ihre Telefonrechnung. Nummern mit 0906 sind in der Schweiz
    für Dienste mit erotischem oder pornografischem Inhalt bestimmt (Art. 41 Abs. 4 FDV).
  • Gewöhnliche Festnetznummern mit Vorauszahlung. Manche Anbieter werben
    ausdrücklich damit, keine 0906-Nummer zu verwenden. Bezahlt wird dann meist vorab per Karte
    oder über ein Guthaben. Das ändert nichts daran, dass das Gespräch kostet — nur der Weg der
    Abrechnung ist ein anderer.
  • Pauschalen («Flatrate»). Ein fester Betrag für einen Zeitraum. Prüfen Sie,
    ob sich die Pauschale automatisch verlängert und wie man sie beendet.

Welche Preisregeln in der Schweiz gelten

Für Dienstleistungen, die über das Telefon erbracht oder angeboten werden, enthält die
Preisbekanntgabeverordnung (PBV) eigene Vorschriften. Die wichtigsten, im Wortlaut der
Verordnung zusammengefasst:

  • Preisansage ab zwei Franken. Beträgt die Grundgebühr oder der Preis pro
    Minute mehr als zwei Franken, müssen Sie vorgängig, mündlich, klar und kostenlos über den Preis
    informiert werden, mindestens in der Sprache des Angebots (Art. 11a Abs. 1 PBV).
  • Fünf Sekunden Abstand. Die Gebühr darf erst fünf Sekunden nach dieser
    Information erhoben werden (Art. 11a Abs. 5 PBV). Für die Dauer der Preisansage selbst dürfen
    allerdings bereits die gewöhnlichen Verbindungsgebühren belastet werden (Art. 11a Abs. 3 PBV).
  • Ausdrückliche Bestätigung bei hohen Preisen. Übersteigen die fixen Gebühren
    zehn Franken oder der Preis pro Minute fünf Franken, darf nur abgerechnet werden, wenn Sie die
    Annahme des Angebots ausdrücklich bestätigt haben (Art. 11a Abs. 6 PBV).
  • Keine Abrechnung ohne korrekte Information. In Rechnung gestellt werden
    dürfen nur Leistungen, bei denen diese Vorgaben eingehalten wurden (Art. 11a Abs. 2 PBV).
  • Angebote über eine Internet- oder Datenverbindung: Der Preis muss auf der
    Schaltfläche zur Annahme des Angebots oder in deren unmittelbarer Nähe gut sichtbar angegeben
    sein (Art. 11abis Abs. 2 PBV).

Quelle: Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV, SR 942.211), Art. 10 Abs. 1
Bst. q, Art. 11a und 11abis, Stand am 1. Januar 2025,
fedlex.admin.ch.

Die praktische Folge: Hören Sie die Preisansage bis zum Ende an. Fehlt sie bei einer
kostenpflichtigen Nummer, oder wurde ein hoher Betrag ohne Ihre ausdrückliche Bestätigung
belastet, ist das ein Punkt, den Sie beanstanden können.

Sperren und beanstanden: was Ihnen zusteht

Die Fernmeldedienstverordnung verpflichtet die Telefonanbieter, ihren Kundinnen und Kunden
das Sperren von Mehrwertnummern zu ermöglichen — einzeln nach Typ 0900, 0901 oder 0906, sowie
für alle Mehrwertdienste oder nur für jene mit erotischem oder pornografischem Inhalt. Die
Sperre muss jederzeit einfach und unentgeltlich aktiviert und wieder aufgehoben werden können
(Art. 40 FDV). Für Personen unter 16 Jahren ist der Zugang zu 0906-Nummern gesperrt und wird
auch nicht entsperrt (Art. 41 FDV).

Bei einem Streit mit Ihrer Telefonanbieterin oder dem Anbieter eines Mehrwertdienstes ist
die Schlichtungsstelle Telekommunikation zuständig (Art. 43 FDV), heute
ombudscom. Voraussetzung ist,
dass Sie vorher versucht haben, sich mit der anderen Partei zu einigen (Art. 45 FDV).

Quelle: Verordnung über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1), Art. 40, 41, 43 und 45,
Stand am 1. Juli 2026,
fedlex.admin.ch.

Die Diskretionsfrage: Wo der Anruf Spuren hinterlässt

Ein Telefondienst wirkt diskreter als ein Portal, weil man kein Profil anlegt. Tatsächlich
entstehen die Spuren an anderen Stellen:

  • Auf der Telefonrechnung. Mehrwertdienste können über die Rechnung Ihres
    Telefonanbieters abgerechnet werden. Wer einen Familien- oder Firmenvertrag hat, sollte davon
    ausgehen, dass jemand anderes diese Rechnung sieht.
  • In der Anrufliste. Gewählte Nummern bleiben im Gerät gespeichert und können
    mit anderen Geräten desselben Kontos abgeglichen werden.
  • Auf der Kartenabrechnung. Bei Vorauszahlung erscheint der Händlername auf
    der Abrechnung — nicht immer neutral.
  • Bei der Gegenseite. Ihre Nummer wird übermittelt, sofern Sie sie nicht
    unterdrücken.

Mehr dazu, wie digitale Spuren entstehen und welche sich vermeiden lassen, steht auf der
Seite Diskretion bei einer Affäre.

SMS-Dienste: dieselben Regeln, eine eigene Sperre

Neben Telefonnummern gibt es kostenpflichtige SMS- und MMS-Dienste über Kurznummern. Auch hier
müssen die Telefonanbieter eine Sperre anbieten — für alle diese Dienste oder nur für jene mit
erotischem oder pornografischem Inhalt, und zwar so, dass auch der Empfang solcher Nachrichten
gesperrt ist (Art. 40 Abs. 2 FDV). Wer eine unerwartete SMS-Abbuchung auf der Rechnung findet,
wendet sich zuerst an seinen Telefonanbieter.

Telefon, Inserat oder Portal?

Kriterium Telefondienst Kontaktanzeige Seitensprung-Portal
Wofür Sie zahlen das Gespräch selbst meist nichts den Zugang zu Nachrichten
Wer am anderen Ende ist eine Person, die für den Dienst spricht unbekannt, ungeprüft ein Mitglied mit derselben Absicht
Führt zu einem Treffen in der Regel nicht möglich möglich
Wichtigste Schutzregel Preisansage abwarten, Sperre kennen keine Vorauszahlung, keine intimen Bilder Laufzeit und Kündigung vor dem Bezahlen prüfen

Wer tatsächlich eine Affäre sucht, ist mit einem Portal am direktesten bedient. Wie Sie dort
ein seriöses Angebot erkennen, zeigt die Seite
Seitensprung-Portale erkennen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Anruf bei einer Seitensprung-Nummer?

Das legt der Anbieter fest. Liegt der Preis über zwei Franken pro Minute oder als
Grundgebühr, muss er Ihnen vor Beginn der Verrechnung kostenlos angesagt werden (Art. 11a PBV).
Ein Gesamtbetrag lässt sich im Voraus nicht nennen, weil er von der Gesprächsdauer abhängt.

Kann ich 0906-Nummern auf meinem Anschluss sperren lassen?

Ja. Ihr Telefonanbieter muss Ihnen ermöglichen, Nummern vom Typ 0906 zu sperren, und zwar
jederzeit, einfach und unentgeltlich (Art. 40 FDV).

Erscheint der Anruf auf der Telefonrechnung?

Wird der Dienst über eine Mehrwertnummer abgerechnet, läuft er in der Regel über die
Rechnung Ihres Telefonanbieters. Wer nicht allein Zugriff auf diese Rechnung hat, sollte das
einkalkulieren.

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